Die digitale
Bauherren­mappe

Gebäudedaten, Pläne, Dokumente, Fristen und Zuständigkeiten — alles an einem Ort. Strukturiert, auffindbar, langfristig verfügbar.

Einmal erstellt.
Laufend im Blick.

Ihr Bauwerksbuch nach §128a BO Wien wird nicht nur fachgerecht erstellt, sondern digital weitergeführt. Gebäudedaten, Pläne, Dokumente, Fristen und Zuständigkeiten bleiben zentral gebündelt – strukturiert, auffindbar und langfristig verfügbar. Für Sicherheit, die bleibt.

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Wir tracken den
Prozess für dich mit

Behalte den Überblick über alle laufenden Maßnahmen in einem integrierten System. Von der ersten Planung bis zur finalen Übergabe — alles nachvollziehbar und gut strukturiert dokumentiert.

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Eine Lösung für alle
Beteiligten

  • Eigentümer

    Behalte den Überblick über deine Liegenschaft, wichtige Dokumente und anstehende Pflichten

  • Hausverwaltung

    Reduziere Suchaufwand, bündle Zuständigkeiten und steuere Fristen, Dokumente und Prozesse zentral an einem Ort

  • Technische Verwalter

    Finde Pläne, Gutachten, Prüfberichte und offene Maßnahmen schneller und bearbeite technische Aufgaben gezielter

  • 100 %Nachvollziehbare
    Dokumentation
  • 50 %Weniger
    Suchaufwand
  • 70 %Weniger Manuelle
    Fristenkontrolle
  • 24/7Zugriff auf
    Gebäudedaten

Bereiten Sie digital
Ihr Gebäude auf

Starten Sie mit der digitalen Bauherrenmappe und schaffen Sie die Grundlage für eine nachhaltige Gebäudedokumentation.

FAQs

Was ist ein Bauwerksbuch?

Ein Bauwerksbuch gemäß § 128a Wiener Bauordnung dokumentiert zentrale Informationen zu einem Gebäude – darunter Baujahr, Baubewilligungen, Änderungen, sicherheitsrelevante Bauteile, Prüfintervalle und Instandhaltungsmaßnahmen. Es schafft Transparenz, unterstützt die Werterhaltung und dient der gesetzlichen Nachvollziehbarkeit.

Warum sollte ich mein Bauwerksbuch in der Bauherrenmappe erstellen lassen?

Die Bauherrenmappe verbindet die fachgerechte Ersterstellung nach § 128a BO Wien mit einem digitalen System zur laufenden Führung. Statt eines statischen PDFs erhalten Sie eine zentrale Plattform, die Unterlagen, Fristen, Prüfungen und Maßnahmen übersichtlich bündelt. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein dauerhaft nutzbares Werkzeug für Verwaltung, Dokumentation und Gebäudesicherheit.

Wer ist verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen?

Verpflichtet sind EigentümerInnen von Neu- und Umbauten sowie von Bestandsgebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. Für Gebäude mit Baujahr vor 1919 gilt die Frist bis 31.12.2027, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1945 bis 31.12.2030.

Für wen ist die Lösung gedacht?

Für Eigentümer, Hausverwaltungen, technische Verwalter, Gutachter, Prüfer und weitere Beteiligte, die Gebäudeinformationen, Pflichten und Prozesse zentral verwalten müssen.

Welche Vorteile bietet die digitale Bauherrenmappe im Alltag?

Die Bauherrenmappe bündelt Gebäudedaten, Pläne, Dokumente, Fristen, Zuständigkeiten und Maßnahmen an einem Ort. Dadurch reduzieren sich Suchaufwand, Abstimmungen und manuelle Fristenkontrolle deutlich.