Alle Partner
ein Verzeichnis

Gutachter, Prüffirmen und Dienstleister zentral verwalten – mit klarer Zuordnung zu Mandant und Klassifikation.

  • 99,5 %Vollständigkeit
  • 80 %Zeitersparnis
  • 1Anlaufstelle
  • 24/7Verfügbar

Partner Management

Dienstleister, Gutachter und Behörden

Zentrales Partnerverzeichnis

Ob Gutachter, Prüffirma oder Dienstleister wie der Rauchfangkehrer – alle externen Partner werden zentral geführt, inklusive Kontaktdaten und Zuordnung zum jeweiligen Mandanten.

  • Zentrale Liste aller Firmen und Dienstleister
  • Zuordnung zum jeweiligen Mandanten sichtbar

Partner klassifizieren

Jeder Partner wird nach Typ und frei erweiterbaren Klassifikationen eingeordnet – von Gutachtern über Ziviltechniker bis zu Bauträgern. So ist auf einen Blick klar, wer wofür zuständig ist.

  • Klassifikation nach Partnertyp (Firma, Gutachter, Behörde etc.)
  • Frei erweiterbare Klassifikationen je Partner

Mandantenfähigkeit

Jeder Partner ist eindeutig einem Mandanten zugeordnet. So bleibt bei mehreren Hausverwaltungen im selben System jederzeit klar, wer mit welchem Partner zusammenarbeitet – ohne Vermischung der Daten.

  • Mandantenzuordnung je Partner
  • Getrennte Sichtbarkeit zwischen Hausverwaltungen

FAQs

Was ist ein Bauwerksbuch?

Ein Bauwerksbuch gemäß § 128a Wiener Bauordnung dokumentiert zentrale Informationen zu einem Gebäude – darunter Baujahr, Baubewilligungen, Änderungen, sicherheitsrelevante Bauteile, Prüfintervalle und Instandhaltungsmaßnahmen. Es schafft Transparenz, unterstützt die Werterhaltung und dient der gesetzlichen Nachvollziehbarkeit.

Warum sollte ich mein Bauwerksbuch in der Bauherrenmappe erstellen lassen?

Die Bauherrenmappe verbindet die fachgerechte Ersterstellung nach § 128a BO Wien mit einem digitalen System zur laufenden Führung. Statt eines statischen PDFs erhalten Sie eine zentrale Plattform, die Unterlagen, Fristen, Prüfungen und Maßnahmen übersichtlich bündelt. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein dauerhaft nutzbares Werkzeug für Verwaltung, Dokumentation und Gebäudesicherheit.

Wer ist verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen?

Verpflichtet sind EigentümerInnen von Neu- und Umbauten sowie von Bestandsgebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. Für Gebäude mit Baujahr vor 1919 gilt die Frist bis 31.12.2027, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1945 bis 31.12.2030.

Für wen ist die Lösung gedacht?

Für Eigentümer, Hausverwaltungen, technische Verwalter, Gutachter, Prüfer und weitere Beteiligte, die Gebäudeinformationen, Pflichten und Prozesse zentral verwalten müssen.

Welche Vorteile bietet die digitale Bauherrenmappe im Alltag?

Die Bauherrenmappe bündelt Gebäudedaten, Pläne, Dokumente, Fristen, Zuständigkeiten und Maßnahmen an einem Ort. Dadurch reduzieren sich Suchaufwand, Abstimmungen und manuelle Fristenkontrolle deutlich.

Bereiten Sie digital
Ihr Gebäude auf

Starten Sie mit der digitalen Bauherrenmappe und schaffen Sie die Grundlage für eine nachhaltige Gebäudedokumentation.