Alle Beteiligten ein Kanal

Von der Fristerinnerung bis zur Mitteilung an Eigentümer – zentral kommuniziert, statt über verstreute E-Mails und Anrufe.

  • 99,5 %Vollständigkeit
  • 80 %Zeitersparnis
  • 1Anlaufstelle
  • 24/7Verfügbar

Zentrale Kommunikation

Zentrale Kommunikation mit Mietern, Eigentümern, Behörden

Eine Nachrichtenzentrale

Ob Mieter, Eigentümer oder Behörde – Nachrichten werden zentral geführt und bleiben immer im Kontext des jeweiligen Objekts, Vertrags oder Prozesses nachvollziehbar.

  • Zentrale Nachrichtenübersicht für alle Beteiligten
  • Nachrichten im Kontext von Objekt, Vertrag oder Prozess
  • Getrennte Kommunikationsstränge je Zielgruppe

Automatische Benachrichtigungen

Erinnerungen und Eskalationen werden automatisch über den passenden Kanal verschickt – per E-Mail, Push-Nachricht oder API-Anbindung an bestehende Systeme.

  • Benachrichtigungen per E-Mail, Push oder API
  • Automatischer Versand bei Fristen und Eskalationen
  • Anbindung an bestehende Kommunikationskanäle

Gezielte Kommunikation je Zielgruppe

Anschreiben und Terminkoordination lassen sich passgenau für Mieter, Eigentümer oder Behörden gestalten – etwa eine Ankündigung zur Begehung oder ein Statusexport für die Behörde.

  • Anschreiben und Terminkoordination für Mieter
  • Statusmitteilungen für Eigentümer
  • Exportfähige Mitteilungen für Behörden

FAQs

Was ist ein Bauwerksbuch?

Ein Bauwerksbuch gemäß § 128a Wiener Bauordnung dokumentiert zentrale Informationen zu einem Gebäude – darunter Baujahr, Baubewilligungen, Änderungen, sicherheitsrelevante Bauteile, Prüfintervalle und Instandhaltungsmaßnahmen. Es schafft Transparenz, unterstützt die Werterhaltung und dient der gesetzlichen Nachvollziehbarkeit.

Warum sollte ich mein Bauwerksbuch in der Bauherrenmappe erstellen lassen?

Die Bauherrenmappe verbindet die fachgerechte Ersterstellung nach § 128a BO Wien mit einem digitalen System zur laufenden Führung. Statt eines statischen PDFs erhalten Sie eine zentrale Plattform, die Unterlagen, Fristen, Prüfungen und Maßnahmen übersichtlich bündelt. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein dauerhaft nutzbares Werkzeug für Verwaltung, Dokumentation und Gebäudesicherheit.

Wer ist verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu erstellen?

Verpflichtet sind EigentümerInnen von Neu- und Umbauten sowie von Bestandsgebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. Für Gebäude mit Baujahr vor 1919 gilt die Frist bis 31.12.2027, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1945 bis 31.12.2030.

Für wen ist die Lösung gedacht?

Für Eigentümer, Hausverwaltungen, technische Verwalter, Gutachter, Prüfer und weitere Beteiligte, die Gebäudeinformationen, Pflichten und Prozesse zentral verwalten müssen.

Welche Vorteile bietet die digitale Bauherrenmappe im Alltag?

Die Bauherrenmappe bündelt Gebäudedaten, Pläne, Dokumente, Fristen, Zuständigkeiten und Maßnahmen an einem Ort. Dadurch reduzieren sich Suchaufwand, Abstimmungen und manuelle Fristenkontrolle deutlich.

Bereiten Sie digital
Ihr Gebäude auf

Starten Sie mit der digitalen Bauherrenmappe und schaffen Sie die Grundlage für eine nachhaltige Gebäudedokumentation.